Der Begriff «Flexibilität» (von lat. flectere für «biegen» oder «beugen») beschreibt die Anpassungsfähigkeit eines Gebäudes. Das kann sich auf den Raum oder die Nutzung beziehen. Räumliche Flexibilität bieten Raumeinheiten, die ohne übermässigen Aufwand verändert werden können. Nutzungsflexibilität besteht dann, wenn ein bestimmter Raum mehrfache Nutzungen zulässt. Ein Gebäude kann auch ganz nutzungsneutral konzipiert werden, um während der Planungsphase möglichst viel offen zu lassen (Planungsflexibilität).
Beim modularen Bauen ist die Anpassungsfähigkeit quasi eine Grundeigenschaft, da einzelne Bauteile in der Regel so zusammengefügt sind, dass sie der Systemlogik folgend erweitert oder neu zusammengefügt werden können (Aufstockung, Anbau, Umzug an einen neuen Standort). Je nach System ist auch eine hohe Nutzungsflexibilität gegeben.

Idealerweise werden die Anforderungen bezüglich Flexibilität im Planungsprozess von Beginn weg klar definiert. Wichtig ist eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse: Denn Flexibilität gibt es nicht zum Nulltarif, jede bauliche Anpassung bringt Mehrwerte, hat aber auch Kosten zur Folge.